Vom 1. Mai bis 30. September darf man in der Brandenberger-Ache von 07:00 – 19:00 Uhr fischen.
Grundsätzlich verboten sind alle Wurmköder und Drillinge als Angeln. 28 cm (Schwanzende bis zum Kopf) gilt als Mindestmaß. Die maximale Fangbeute darf nicht überschritten werden. Das Halten von lebenden Fischern in Setzkeschern, Lagen oder Netzen ist nicht gestattet. Kranke oder vernagelte Fische dürfen auf keinen Fall zurückgesetzt werden und sind am Ende des Angeltages vorzuweisen.
Berechtigte: 6 Stück
Brandenberger: 4 Stück
Auswärtige: 4 Stück
Berechtigte
15€/Tag – 6 Stück Fangbeute
Brandenberger
20€/Tag – 4 Stück
Auswärtige
30€/Tag – 4 Stück
80€/3-Tage – 4 Stück/Tag
190€/7-Tage – 4 Stück/Tag
Kartenbestellung kann entweder telefonisch oder direkt erfolgen. Bitte um rechtzeitige Bekanntgabe, da nur eine begrenzte Anzahl an Karten verfügbar sind.
Adresse:
Hubert Ampferer
Pinegg 73
A-6234 Brandenberg
Tel.: 05331/5300
Im Bereich vom Ende der Pinegger Klamm bis zur Erzherzog Johann Klamm (Staumauer) – Siehe Karte
- Unterweisungsbestätigung
- Fischereikarte
- Messvorrichtung
- Löszange
- Fischtöter
Parkmöglichkeiten sind auf der Karte ersichtlich.
Parkplätze:
- Parkplatz 1: Kaiserhaus
- Parkplatz 2: Trauersteg (Zufahrt bis zum Schranken möglich)
Karte kaufen:
Hubert Ampferer
Pinegg 73
A-6234 Brandenberg
Tel.: 05331/5300